Einsparung von Energiekosten durch neue Gebäudedämmung, hellere Räume und besserer Lärmschutz mit neuen Fenstern: Für umfassende Sanierungen können Sie die Unterstützung durch Fördermittel der KfW, einer staatlichen Förderbank, beantragen. Das Besondere: Sie können diese Förderungen auch mit anderen Darlehen kombinieren, sodass Sie die Kosten Ihres Modernisierungsvorhabens einfach und unkompliziert aufteilen können.
Modernisierungsvorhaben mit günstigen Fördermitteln vom Staat umsetzen
Welche KfW-Programme gibt es für die Modernisierung?
Die wichtigsten Programme der KfW im Bereich Sanierung haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt.
Barrierefreies Wohnen ist im Alter besonders wichtig. Die Umbaumaßnahmen können jedoch teuer werden und sind eine zusätzliche Belastung für den Eigentümer. Mit dem Programm profitieren Sie als Privatperson von einer vollumfänglichen Förderung Ihres zinsvergünstigten förderfähigen Darlehens bis 50.000 Euro pro Wohneinheit – unabhängig von Alter und Familienstand.
Seit 1.4.2016 werden auch die Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, sodass Sie auch für diese Sanierung eine Unterstützung erhalten.
Das KfW-Programm 159 richtet sich an diejenigen, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz umsetzen möchten. Auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum können Sie von diesem KfW-Programm profitieren.
Was sind die Vorteile des KfW-Programms 159?
- ab 2,68% effektiver Jahreszins (Stand 01.12.2023)
- bis zu 50.000€ Finanzierungssumme
Alternativ zur vollumfänglichen Förderung können Sie ein Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Dieses eignet sich für private Eigentümer, die Umbaumaßnehmen zur Barrierereduzierung anstreben oder entsprechend umgebauten Wohnraum kaufen möchten.
- Förderkredit ab 0,24 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf (Stand 01.12.2023)
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor durch die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei den hierfür notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen.
Die Einzelheiten der Förderung werden in einer Richtlinie festgelegt und nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht. Derzeit ist die KfW mit der Bundesregierung in einem engen Dialog, wie sie die Umsetzung der geplanten Förderung bestmöglich unterstützen kann. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen.
Das Wichtigste in Kürze
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ startet zum 01.03.2023
Ab dem 01.03.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses können Sie weiterhin den Kredit für Wohngebäude (261) nutzen.
Was leistet das Zuschussprogramm der KfW?
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung: bis zu 6.250€ Zuschuss je Wohneinheit (455-B)
Antragstellung wieder möglich
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Wichtige Hinweise:
- Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen nur einen einzigen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
- Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit (155, 159) sowie Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455-B, 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
- Maßnahmen ausschließlich zum Einbruchschutz: bis zu 1.600€ Zuschuss je Wohneinheit (455-E)
Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.
Der Mindestinvestitionsbetrag, um eine Bezuschussung durch die KfW zu erhalten, liegt bei 500€.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zur Beantragung und Fragen rund zu den hier aufgeführten KfW-Darlehen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Weitere Informationen und Förderprogramme finden Sie direkt bei der KfW:
Weiterführende Links
Haben Sie Fragen?
Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihrer Wunsch-Finanzierung!
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten
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Telefon: 06172 - 6650-0
